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Fördermittel Wohngebäude aktuell

Fördermittel Wohngebäude aktuell

07.08.2024

Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans ist mit folgenden Kosten verbunden. Es gibt bis zu 50 Prozent staatliche Förderung, max. 650 Euro für ein Einfamilienhaus, für den Sanierungsfahrplan durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 

Mit Sanierungsfahrplan zu mehr Förderung: Anwendungsbeispiel

Ohne iSFP erhälst Du für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung von Fassade, Dach und Keller sowie der Austausch von Fenstern und Türen), der Anlagentechnik (u. a. Einbau einer Lüftung oder Smart Home) sowie für die Effizienzverbesserung der Heizung eine Förderung von 15 Prozent auf die förderfähigen Kosten von 30.000 Euro. Das entspricht einer maximalen Förderung von 4.500 Euro. Mit iSFP erhöht sich die Förderung von 15 auf 20 Prozent (iSFP Bonus) und die förderfähigen Kosten von 30.000 Euro auf 60.000 Euro. Das heißt, die maximale Förderung steigt von 4.500 Euro auf 12.000 Euro.

Seit dem 19.01.2024 werden Förderprogramme zur Energieberatung wieder fortgesetzt. Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.

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Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Bei der Suche nach dem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite www.energie-effizienz-experten.de. 

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 beträgt insgesamt 30 000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60 000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus nach Nummer 8.4.2 gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nach Nummer 5.2 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.

Die wesentlichen Neuerungen hier …

08.01.2024

Aktuelles aus der BEG: Das neue Reporting zeigt die Zahlen der Zusagen für Fördermaßnahmen in der BEG im Zeitraum Januar bis Ende September 2023

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein aktuelles BEG-Reporting veröffentlicht. Dieses gibt einen Gesamtüberblick über die Zusagen für Fördermaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei KfW und BAFA für den Zeitraum vom Januar bis Ende September 2023. 

So hat das BAFA in den ersten drei Quartalen 2023 insgesamt 1.583.061 Zusagen zur Modernisierung von Wohneinheiten bei Wohngebäuden erteilt. Mit 597.442 und somit in 37,74 Prozent der Fälle wurden zumeist Einzelmaßnahmen rund um die Sanierung von Anlagen zur Wärmeerzeugung genehmigt, gefolgt von Anträgen zur Fachplanung und Baubegleitung. Hier waren es 468.283 (29,58 Prozent) Bewilligungen. 

Quelle: © BMWK, Stand 12/2023

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