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Sommerlicher Wärmeschutz

Sommerlicher Wärmeschutz

Sommerlicher Wärmeschutz

Bis zu 20 % staatlichen Zuschuss für sommerlichen Wärmeschutz sichern

Ein wirksamer sommerlicher Wärmeschutz verbessert den Wohnkomfort, schützt Ihre Wohnräume vor Überhitzung und trägt gleichzeitig zur Energieeffizienz Ihres Gebäudes bei.

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert das BAFA Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz mit einem Zuschuss von 15 % der förderfähigen Investitionskosten. Erfolgt die Umsetzung auf Grundlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), erhöht sich der Fördersatz auf bis zu 20 %.

Wir bieten eine umfassende Fördermittelberatung, prüfen Ihre individuellen Fördermöglichkeiten und übernehmen die Beantragung von Zuschüssen und Förderprogrammen für Sie.

Was ist sommerlicher Wärmeschutz?

Sommerlicher Wärmeschutz umfasst Maßnahmen des baulichen und technischen Hitzeschutzes, die eine Überhitzung von Gebäuden im Sommer vermeiden. Dadurch werden Wohnkomfort verbessert und kann der Energieverbrauch für Klimaanlagen und Kühlung deutlich gesenkt werden.

Förderfähiger Sonnenschutz – das ist wichtig

Gefördert werden außenliegende Sonnenschutzsysteme, die effektiv vor sommerlicher Überhitzung schützen und dabei Tageslicht optimal nutzen. Dazu zählen unter anderem:

Im Rahmen der Förderung für sommerlichen Wärmeschutz werden außenliegende Sonnenschutzsysteme unterstützt, die Gebäude vor Überhitzung schützen und den Tageslichteintrag optimieren. Förderfähig sind insbesondere Fensterläden und Rollläden, Jalousien und Raffstores sowie außenliegende Markisen als Bestandteil der thermischen Gebäudehülle.

Intelligente Steuerung ist Voraussetzung

Für die BAFA-Förderung im Bereich sommerlicher Wärmeschutz ist eine automatische, strahlungsabhängige Sonnenschutzsteuerung erforderlich. Diese steuert außenliegenden Sonnenschutz automatisch abhängig von der Sonneneinstrahlung, optimiert den Tageslichteintrag und ermöglicht die zentrale Steuerung über Zeitschaltuhr, Sensoren, Wetterstation oder Smart-Home-Systeme. Vorteil: vollautomatischer Betrieb ohne manuelle Bedienung.

Förderfähige Maßnahmen:

Förderfähige Maßnahmen für den sommerlichen Wärmeschutz umfassen außenliegenden Sonnenschutz wie Rollläden, Raffstores und Markisen (inklusive Überglasmarkisen für Wintergärten), energieeffiziente Fenster und Fenstertüren mit verbessertem Uw-Wert sowie eine wirksame Dämmung von Dach und Fassade als baulichen Hitzeschutz. Zusätzlich tragen Gebäudeautomation und Smart-Home-Systeme zur automatisierten Beschattung und kontrollierten Belüftung bei und erhöhen den Energieeffizienzstandard von Gebäuden.

Wie funktioniert die Förderung?

Im Rahmen der BAFA-Förderung für sommerlichen Wärmeschutz werden 15 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt. Mit iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan) steigt die Förderung um 5 % auf insgesamt 20 %. Förderfähig sind Material-, Montage-, Planungs- und Steuerungskosten. Die maximal anrechenbaren Kosten betragen 30.000 € pro Wohneinheit ohne iSFP und 60.000 € mit iSFP-Förderbonus.

    Wichtige Hinweise:

    Im Rahmen der BAFA-Förderung ist eine Energieberatung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten erforderlich. Dieser unterstützt bei der Auswahl förderfähiger Maßnahmen und erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB) für den Förderantrag. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden, weshalb Verträge nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abgeschlossen werden dürfen. Die BAFA-Förderung ist Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und lässt sich mit weiteren energetischen Sanierungsmaßnahmen wie Wärmedämmung oder Heizungstausch kombinieren.

    Gut zu wissen:

    Für die Erstellung eines iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) wird ein Energieberater benötigt, dessen Leistung mit einem staatlichen Zuschuss von 50 % gefördert wird. Beim sommerlichen Wärmeschutz ist Sonnenschutz zwischen den Scheiben, etwa integrierte Jalousien im Isolierglas, ausschließlich im Rahmen eines Fenstertauschs förderfähig. Bei einer Effizienzhaus-Sanierung gelten erweiterte Förderregeln: Sowohl außenliegender Sonnenschutz als auch Sonnenschutzsysteme zwischen den Scheiben sind in diesem Fall förderfähig.

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