About

Wofür steht „E“?

  • ecology sprich ökologisch
  • economic sprich wirtschaftlich
  • effizient

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhälst Du Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.

Als Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes kann ich Dir einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Dein Wohngebäude erstellen. Als Bauexperte stehe ich Dir auch für Baubegleitungen zur Seite.

Hinweise

Das BMWK hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) weiter reformiert. Hier finden Sie auf einen Blick die Eckpunkte der neuen Förderung für den Heizungstausch und der Förderung für Effizienz-Einzelmaßnahmen.

Beim BAFA können weiterhin die Förderungen von Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung sowie die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen beantragt werden. Die restlichen Anlagen zur Wärmeerzeugung werden durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert.

Was ist die BEG?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die Antragstellung im Förderprogramm (BEG EM) ist zum 1. Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.

Die (BEG WG) und (BEG NWG) (Zuschussförderung für Kommunen und Kreditvariante) sowie (BEG EM) (Anlagen zur Wärmeerzeugung, außer Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes) werden durch die KfW administiert.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zu den Wohngebäuden gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen.

Ziele:

Klimafreundliches Bauen und Sanieren trägt zur Energiewende und der
Erreichung der deutschen 2030-Klimaziele bei. Im Gebäudesektor sollen die jährlichen
Emissionen gem. dem deutschen Bundes-Klimaschutzgesetz von derzeit rund 120 auf 70
Mio. t CO2 sinken durch Steigerung von Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer
Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden. Zudem soll die
Minderung der Treibhausgas (THG)-Emissionen im Gebäudesektor durch flankierende
Maßnahmen im Bereich der Weiterentwicklung des Holzbaus unterstützt werden.