Heizen von Wohngebäuden

Heizen von Wohngebäuden

Wer Emissionen verursacht, wird über steigende CO-Preise künftig immer stärker zur Kasse gebeten. Verbraucher können ausrechnen, wie sehr sie das in den nächsten Jahren treffen wird.

Catiana KrappJulian Olk, Felix Kiefer, Nora Zaremba

Düsseldorf Wer mit Öl oder Gas heizt, muss künftig mit größeren Preissteigerungen rechnen als zuletzt. Die Bundesregierung hat einen neuen Plan für die CO2-Preise in den kommenden Jahren aufgestellt. Sie sind Teil des Haushaltsplans für den Klima- und Transformationsfonds, der am 9. August vorgelegt wurde. Damit lässt sich ausrechnen, welche Kosten bis 2027 auf die Haushalte zukommen.

Die Ampel will den Preis des nationalen Brennstoffemissionshandels im Jahr 2024 auf 40 Euro pro ausgestoßene Tonne CO2 anheben. 2025 soll der CO2-Preis dann auf 50 Euro wachsen, 2026 auf 65 Euro. 2027 wird der nationale Handel mit dem europäischen Zertifikatehandel verschmolzen, der bereits für Energie, Industrie und Luftverkehr gilt. Für 2027 rechnet die Regierung mit einem CO2-Preis von 85 Euro.

Diese Abgaben betreffen unter anderem auch das Heizen mit Öl und Gas. Denn beide Brennstoffe verursachen CO2 – bei Gas sind es 202 Gramm pro Kilowattstunde, bei Öl 2660 Gramm pro Liter. Mit diesem Wissen kann sich jeder Besitzer einer Öl- oder Gasheizung ausrechnen, wie viel CO2 er pro Jahr durch seinen individuellen Heizbedarf emittiert und wie viel das kostet. Wie das geht, ist im Folgenden angelehnt an eine Beispielrechnung der Verbraucherzentrale NRW ausgeführt.

Beispielrechnung mit dem neuen CO2-Preis: So teuer werden Öl- und Gasheizungen

Für ein wenig saniertes Einfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr liegt der CO2-Ausstoß bei 4,04 Tonnen. Diesen Wert muss man mit dem CO2-Preis des jeweiligen Jahres multiplizieren, um auszurechnen, wie hoch die finanzielle Belastung durch diesen Aufschlag ist. Dabei gilt zu beachten: Auf den CO2-Preis fällt zusätzlich die Mehrwertsteuer an. Bei Gas gilt noch bis Ende März 2024 eine reduzierte Mehrwertsteuer von sieben Prozent. Danach steigt sie wieder auf die üblichen 19 Prozent.

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Bei Gas gilt noch bis Ende März 2024 eine reduzierte Mehrwertsteuer von sieben Prozent.(Foto: IMAGO/Wolfgang Maria Weber)